Film zum Landesintegrationsrat NRW
Im Video erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit des Landesintegrationsrates NRW. Die Menschen, die sich in den Integrationsräten und auf Landesebene engagieren, ergreifen das Wort. Sie berichten von ihren integrationspolitischen Themen, ihrer jeweiligen Motivation und ihrer gemeinsamen Vision von einem gleichberechtigten und vielfältigen Zusammenleben.
Kurzinfo zur Wahl
Auf dieser Website finden Sie Informationen rund um die Integrationsratswahlen Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025. Die Informationen auf dieser Website werden fortlaufend mit aktuellen Informationen zu den Integrationsratswahlen ergänzt. Im Dezember 2013 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen die Gemeindeordnung geändert. Das bewährte Gremium des Integrationsrates ist nun die einzige demokratisch legitimierte Vertretung von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen. Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt oder Kommune mitzugestalten.
Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt und wird vom Gesetzgeber in der Begründung des § 27 Abs. 1 GO NRW empfohlen.
Wer wird gewäht?
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten um Integrationsratswahlen erfahren Sie auch bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung.
