Kurzinfo zur Wahl
Auf dieser Website finden Sie Informationen rund um die Integrationsratswahlen Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025. Die Informationen auf dieser Website werden fortlaufend mit aktuellen Informationen zu den Integrationsratswahlen ergänzt. Seit 1994 sind die Integrationsräte bzw. ihre Vorgängergremien in der Gemeindeordnung NRW (GO NW) rechtlich verankert. Seitdem regelt § 27 der GO NW die Grundlagen für die Wahl und die Arbeit der Gremien. Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt oder Kommune mitzugestalten.
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Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Er hat den Status und das politische Gewicht einer Interessenvertretung und eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Vertreter*innen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln direkt Gewählte sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt.
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Wer wird gewählt?
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten um Integrationsratswahlen erfahren Sie auch bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung.
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