Kurzinfo zur Wahl
Auf dieser Website finden Sie Informationen rund um die Integrationsratswahlen Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025. Die Informationen auf dieser Website werden fortlaufend mit aktuellen Informationen zu den Integrationsratswahlen ergänzt. Seit 1994 sind die Integrationsräte bzw. ihre Vorgängergremien in der Gemeindeordnung NRW (GO NW) rechtlich verankert. Seitdem regelt § 27 der GO NW die Grundlagen für die Wahl und die Arbeit der Gremien. Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt oder Kommune mitzugestalten.
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Was ist der Integrationsrat?
Die Integrationsräte sind die politische Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte in einer Stadt oder Gemeinde. Außerdem hat er die Funktion eines Fachausschusses und ist Bestandteil der Kommunalpolitik. Ein Teil seiner Mitglieder wird von den Menschen mit internationaler Familiengeschichte direkt gewählt, den anderen Teil bilden Ratsmitglieder, die vom Stadtrat entsandt werden. Gemeinsam haben sie die Aufgabe, das Zusammenleben in Vielfalt aktiv zu gestalten, Chancengerechtigkeit zu fördern und Strategien gegen Rassismus zu entwickeln.
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Wer wird gewählt?
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen in der Regel von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten um Integrationsratswahlen erfahren Sie auch bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung.
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