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16. Mai 2025Sie möchten für den Integrationsrat in Ihrer Stadt kandidieren? Die folgenden Informationen helfen Ihnen auf dem Weg zur offiziellen Kandidatur!
1Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen
Voraussetzungen, damit Sie wählen können:
• Sie sind am Wahltag (14.09.2025) mindestens 16 Jahre alt. Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit oder wurdest eingebürgert oder sind ein Kind ausländischer Eltern, das durch Geburt eingebürgert wurde.
• Sie wohnen am Wahltag seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland.
• Sie haben seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltag die Hauptwohnung in der Kommune, wo Sie wählen.
Voraussetzungen, damit Sie kandidieren können:
• Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
• Sie sind wahlberechtigt, erfüllen also alle Voraussetzungen von oben oder sind zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt. Kandidieren kann grundsätzliche jede und jeder, unabhängig ob mit oder ohne internationale Familiengeschichte!
• Sie wohnen am Wahltag seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland.
• Sie haben seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag die Hauptwohnung in der Kommune, wo Sie kandidieren möchten.
• Sie sind am Wahltag (14.09.2025) mindestens 16 Jahre alt. Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit oder wurdest eingebürgert oder sind ein Kind ausländischer Eltern, das durch Geburt eingebürgert wurde.
• Sie wohnen am Wahltag seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland.
• Sie haben seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltag die Hauptwohnung in der Kommune, wo Sie wählen.
Voraussetzungen, damit Sie kandidieren können:
• Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
• Sie sind wahlberechtigt, erfüllen also alle Voraussetzungen von oben oder sind zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt. Kandidieren kann grundsätzliche jede und jeder, unabhängig ob mit oder ohne internationale Familiengeschichte!
• Sie wohnen am Wahltag seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland.
• Sie haben seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag die Hauptwohnung in der Kommune, wo Sie kandidieren möchten.
2Entscheiden Sie, wie Sie antreten wollen
Sie können als Einzelbewerber oder Einzelbewerberin oder für eine Liste antreten (Listenbildung dringend empfohlen!).
3Füllen Sie den Wahlvorschlag aus
• Die Bewerberinnen und Bewerber tragen ihre persönlichen Daten in das Formular Einreichung Wahlvorschlag ihrer Kommune ein. Wenn Sie Einzelbewerberin oder Einzelbewerber sind, tragen Sie nur Ihre Informationen ein. Sie können aber auch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter benennen (empfohlen).
• In dem Formular entscheiden Sie auch die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber.
• Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson für Ihre Liste. Die benannte Person ist Ansprechperson bei Rückfragen durch das Wahlamt. Wenn Sie Einzelbewerberin oder Einzelbewerber sind, sind Sie selbst die Vertrauensperson.
• Geben Ihrer Liste einen Namen und eine Kurzbeschreibung. Ein griffiger und aussagekräftiger Name ist zu empfehlen.
• In dem Formular entscheiden Sie auch die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber.
• Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson für Ihre Liste. Die benannte Person ist Ansprechperson bei Rückfragen durch das Wahlamt. Wenn Sie Einzelbewerberin oder Einzelbewerber sind, sind Sie selbst die Vertrauensperson.
• Geben Ihrer Liste einen Namen und eine Kurzbeschreibung. Ein griffiger und aussagekräftiger Name ist zu empfehlen.
4Bestätigung der Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten
Jeder Kandidat und jede Kandidatin auf der Liste müssen das Formular Bescheinigung Wählbarkeit ausfüllen und beim Wahlamt der jeweiligen Stadt einreichen. Das gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
Die Bescheinigung der Wählbarkeit bestätigt dann zum Beispiel Alter, Wohnsitz und rechtmäßigen Aufenthalt der Personen.
Die Bescheinigung der Wählbarkeit bestätigt dann zum Beispiel Alter, Wohnsitz und rechtmäßigen Aufenthalt der Personen.
5Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten ein
Jeder Kandidat und jede Kandidatin auf der Liste muss das Formular Zustimmungserklärung ausfüllen und beim Wahlamt der jeweiligen Stadt einreichen. Das gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
Die Zustimmungserklärung bestätigt, dass die Person für diese Wahl auf keiner anderen Liste steht.
6Sammeln Sie Unterstützungsunterschriften
• Für jede Einzelbewerberin oder jeden Einzelbewerber und für jeden Listenwahlvorschlag einer Gruppe müssen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden.
• Dafür müssen Wahlberechtigte das Formular Formblatt für Unterstützungsunterschrift ausfüllen.
• Mit dem Formular geben die Wahlberechtigten eine Unterstützungsunterschrift und erlauben, dass ihr Wahlrecht geprüft wird.
• Wichtig ist: Das Formular Unterstützungsunterschrift darf nur ein Mal pro wahlberechtigte Person ausgefüllt werden. Es kann also nur eine Person oder Liste unterstützt werden.
• Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen das Wahlamt Ihrer Kommune.
• Dafür müssen Wahlberechtigte das Formular Formblatt für Unterstützungsunterschrift ausfüllen.
• Mit dem Formular geben die Wahlberechtigten eine Unterstützungsunterschrift und erlauben, dass ihr Wahlrecht geprüft wird.
• Wichtig ist: Das Formular Unterstützungsunterschrift darf nur ein Mal pro wahlberechtigte Person ausgefüllt werden. Es kann also nur eine Person oder Liste unterstützt werden.
• Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen das Wahlamt Ihrer Kommune.
7Reichen Sie alle Unterlagen fristgerecht ein
Die Unterlagen müssen bis zum 7. Juli bei der Wahlleiterin bzw. beim Wahlleiter Ihrer Kommune eingereicht werden:
• Der Wahlvorschlag
• Alle Zustimmungserklärungen und Bescheinigungen der Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten bzw. der Einzelkandidatin / des Einzelkandidaten
• alle ausgefüllten Formblätter für Unterstützungsunterschriften von den Unterstützenden
• Der Wahlvorschlag
• Alle Zustimmungserklärungen und Bescheinigungen der Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten bzw. der Einzelkandidatin / des Einzelkandidaten
• alle ausgefüllten Formblätter für Unterstützungsunterschriften von den Unterstützenden
8Warten Sie auf die Zulassung durch den Wahlausschuss
Der Wahlausschuss prüft die Unterlagen und entscheidet bis zum 10. Juli über die Zulassung der Wahlvorschläge. Danach werden Sie informiert, ob Ihre Liste oder Einzelbewerbung zugelassen werden.
9Starten Sie in den Wahlkampf
Wenn Sie zugelassen sind, können Sie für Ihre Liste und sich selbst werben. Sie kandidieren nun offiziell für den Integrationsrat Ihrer Stadt.