
українська
27. August 2025
114 starke Gremien für Chancengerechtigkeit und Integration in NRW gewählt!
17. September 2025Am Wahltag nicht zu Hause? Kommunalwahl und Integrationsratswahl nicht im selben Wahllokal? Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl!
Wer am 14.09.2025 verhindert ist, kann einen Antrag auf Briefwahl stellen – das gilt für die Teilnahme an der Kommunalwahl und an der Integrationsratswahl gleichermaßen. Briefwahl bietet sich möglicherweise auch für diejenigen an, die am Wahltag keine langen Wege zurücklegen wollen. Einige Kommunen wenden für die Integrationsratswahl andere Stimmbezirke an als für die Kommunalwahl. Für viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte bedeutet dies, dass sie, nachdem sie ihr Kreuz bei der Kommunalwahl gemacht haben, durch die halbe Stadt fahren müssen, um den Integrationsrat zu wählen.
WICHTIG:
>> Der Briefwahlantrag sollte spätestens bis zum 09. bzw. 10.09.2025 (je nach Kommune) beim Wahlamt Ihrer Stadt eingegangen sein. Wer auf der sicheren Seite sein will, schickt den ausgefüllten Wahlbrief mindestens drei Werktage vor Wahltermin ab, damit er rechtzeitig in der Kommune ankommt.
>> Briefwahl ist auch vor Ort möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen im Wahlamt oder oder ggf. einem Direktwahlschalter Ihrer Stadt abholen, direkt ausfüllen und wieder abgeben.
Informieren Sie sich beim Wahlamt Ihrer Stadt!