Das Kommunalwahlgesetz NRW regelt grundsätzlich die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen zum Integrationsrat/-ausschuss. Bestimmte Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gelten hier aber nicht, in diesen Fällen kommt es auf die örtliche Wahlordnung an. Um in den Integrationsrat/-ausschuss gewählt zu werden, müssen rechtzeitig Wahlvorschläge in Form von Listen oder Einzelbewerbern/innen bei der Wahlleitung eingereicht werden. Kandidieren können in der Regel Wählergruppen, die aus beliebig vielen Personen bestehen können. Für die Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerber/innen können Stellvertreter gewählt werden. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit etwaige Mängel noch rechtzeitig behoben werden können.

Allgemeine Informationen über einzuhaltende Formvorschriften und Fristen finden Sie hier. Informieren Sie sich über bei Ihrem Integrationsrat/-ausschuss oder dem Wahlamt Ihrer Stadt zu kommunenspezifischen Regelungen.

Listen

Bei Wahlvorschlägen einer Gruppe von Personen (z.B. Mitglieder einer Partei oder einer Selbstorganisation) handelt es sich um sogenannte „Listen“. Jede Liste enthält die Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten in einer bestimmten Reihenfolge. Die Kandidatinnen und Kandidaten auf den vorderen Listenplätzen haben eine höhere Chance gewählt zu werden. Für den Fall, dass gewählte Mitglieder im Laufe einer Amtsperiode ausscheiden, sollten Listen eine ausreichende Zahl an potenziellen Nachrücker*innen haben, damit frei werdende Plätze neu besetzt werden können. Listen sollten einen Namen haben, der sich deutlich von den Namen anderer Wahlvorschläge unterscheidet. Üblich sind z.B. Parteilisten, Internationale Listen, Nationale Listen, Politische Listen, Vereinslisten. Der Landesintegrationsrat NRW empfiehlt nach den bisherigen Erfahrungen die Bildung von Listen. Für die Listenbildung sieht das Gesetz keine verbindliche Anwendung des Kommunalwahlgesetzes vor. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die örtlichen Wahlordnungen an den wesentlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes orientieren. Interessierte sollten daher in jedem Fall beim örtlichen Wahlamt die genauen Regelungen für die Listenaufstellung zur Wahl des Integrationsrates/-ausschusses erfragen.

In der der Regel werden u.a. folgende Grundsätze Anwendung finden:

 
  • Durchführung einer Versammlung jener Gruppe, die eine Liste aufstellen will;
  • in dieser Versammlung werden die Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Reihenfolge auf der Liste
    bestimmt;
  • Einreichen der Liste bei der städtischen Wahlleitung. Hierfür gibt es amtliche Formulare.

Externe Beratung für Kandidaturen

In jedem Fall sollten Sie mit der Geschäftsstelle Ihres Integrationsrates/-ausschusses Kontakt aufnehmen: Hier können Sie Genaueres über die Regeln erfahren, die bei der Vorbereitung für eine erfolgversprechende Kandidatur und Wahl berücksichtigt werden müssen. Informationen erhalten Sie auch über die Geschäftsstelle des Landesintegrationsrates NRW.

Ideenbörse für Ihren Wahlkampf

Der Landesintegrationsrat NRW unterstützt die Integrationsratswahlen am 14. September 2025 intensiv, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.

Zu diesem Zweck stellt der Landesintegrationsrat NRW den Integrationsräten/-ausschüssen und Kommunen Downloads von PDF-Dateien bereit. Die Materialien werden als Druckvorlage zur Verfügung gestellt.

  • Flyer zur Information der Kandidaten und Wahlberechtigten;
  • Plakate in unterschiedlichen Formaten
    (DIN-A1, DIN-A2, DIN-A3).

Alle amtierenden Integrationsräte/-ausschüsse in NRW sowie interessierte Kandidat*innen sind aufgefordert, vielfältig aktiv zu werden, um möglichst viele Wähler*innen zu mobilisieren.

Die Vorbereitung
Wer Wählerinnen und Wähler motivieren will, muss über sein Wahlgebiet (Wohnort/ Nachbarschaft) möglichst umfassend Bescheid wissen.

Folgende Fragen sollten beantwortet werden können:

  • Wie setzt sich die Bevölkerung insgesamt und die mit internationaler Familiengeschichte im Besonderen im
    Wahlgebiet zusammen (Anzahl, Herkunftsland, Alter, Geschlecht usw.)?
  • Welche Vereine von Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Initiativen, Treffpunkte gibt es? Wer sind die Ansprechpartner*innen?
  • Welche Probleme und Herausforderungen stellen sich den Menschen mit internationaler Familiengeschichte im
    Wahlgebiet?
  • Welche Lösungen kann der Integrationsrat/-ausschuss anbieten?
  • Wie sieht die Presselandschaft vor Ort aus?
  • Welche Medien nutzen die Menschen mit internationaler Familiengeschichte?

Danach geht es an die Planungen der Aktionen, wobei ein genauer Arbeits- und Terminplan hilfreich ist. Je mehr es gelingt, die Wählerschaft ausreichend über den Integrationsrat/-ausschuss und seine Befugnisse, über die eigenen Ideen und die Wichtigkeit jeder Stimmabgabe zu informieren, umso größer wird die Chance, in den Integrationsrat/-ausschuss gewählt zu werden. Selbstverständlich gibt es viele Möglichkeiten, durch systematisch vorbereitete und gut organisierte Aktionen auf die Wahl des Integrationsrates/-ausshusses aufmerksam zu machen. Nutzen Sie für Ihren Wahlkampf folgende Anregungen:

Bedenken Sie dabei bitte, dass keine anderen Maßnahmen die persönliche Ansprache ersetzen kann!

Einsatz von Informationsmaterialien
Handzettel/Flugblätter, Faltblätter, Prospekte/Broschüren, Plakate sind wichtige Hilfsmittel, um Wähler*innen zu informieren. Sie ersetzen nicht den persönlichen Kontakt mit den Wahlberechtigten. Viele Wähler*innen wollen persönlich angesprochen werden.

Handzettel/Flugblätter
Faltblätter
Prospekte/Broschüren
Plakate
Eigene Internetseite

Informationsveranstaltungen/ Podiumsdiskussionen
Zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen sind sinnvoll. Podiumsdiskussionen mit Vertretern von Migrantenorganisationen und Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen eignen sich zur Auseinandersetzung mit kommunalpolitischen Problemen und Lösungsansätzen.

Beispiele für sinnvolle Themen:

  • Informationen zum Wahlrecht für den Integrationsrat/-ausschuss und die Kommunalwahlen, die Bedeutung des Integrationsrates/-ausschusses und die der Wahlbeteiligung;
  • Vorstellung der Listen und ihrer Kandidat*innen;
  • Bilinguale Kitas
  • Bildungsgerechtigkeit an den Schulen: Förderung natürlicher Zweisprachigkeit, bilingualer Unterricht, interkulturelles Lernen;
  • Fehlende Ausbildungsplätze;
  • Integration von Menschen mit Fluchtgeschichte;
  • Antirassismusprogramme;
  • Lebenssituation der Senioren mit internationaler Familiengeschichte;
  • Interkulturelle Öffnung des Sport;
  • Interkulturelle Öffnung der Verwaltung 
  • etc.

Digitale Medien
Insbesondere für die Tage unmittelbar vor dem Wahltermin sowie den Wahlsonntag selbst bietet sich die Nutzung digitaler Medien an. Via Internetblog oder Messaging-Dienste und Social Media wie Whatsapp, Instagram, TikTok, Snapchat, X, Facebook o.ä. (je nach Zielgruppe) sollten Kandidatinnen und Kandidaten an die Wahl erinnern. Kurze Botschaften, die an die Bedeutung einer hohen Wahlbeteiligung oder die eigene Kandidatur erinnern, bieten sich dazu an.

Info-Stände
Auf Wochenmärkten, in bevorzugten Einkaufsstraßen oder an Haltestellen können Info-Stände mit muttersprachlichem Material und Plakaten zur gezielten Ansprache von Wahlberechtigten genutzt werden. Achtung: Die Aufstellung von Info-Ständen muss von der Stadtverwaltung genehmigt werden.

Hausbesuche
Hausbesuche sind aufwändig, eignen sich aber ganz besonders, bestimmte Wählerinnen und Wähler anzusprechen und individuell zu informieren. Sie dienen gleichzeitig dazu, bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten in ihrer Nachbarschaft bekannt zu machen.

Kontakte zu Vereinen und Einrichtungen
Regelmäßige Besuche der Vereine/Organisationen/Clubs/Treffs dienen der Vertrauensbildung und der gezielten Ansprache größerer Wählergruppen. In Kandidat*innen-Sprechstunden sollten die Menschen mit internationaler Familiengeschichte vor Ort die Gelegenheit erhalten, sich mit ihren spezifischen Problemen persönlich an jene Kandidatinnen und Kandidaten zu wenden, die sie bei der Wahl mit ihrer Stimme unterstützen wollen. Ort und Zeit der Sprechstunde sollte z.B. auf Flugblättern, bei Veranstaltungen und in lokalen Medien bekannt gemacht werden.

Pressearbeit
Informieren Sie sich über die Presselandschaft in Ihrer Stadt. Über die lokale Presse und den Rundfunk haben Sie die Chance, viele Menschen zu erreichen. Laden Sie zu einer Pressekonferenz ein, wenn Sie Ihre Liste aufgestellt und Ihre wichtigsten Programmpunkte fertig gestellt haben. Dazu schreiben Sie die Lokalredaktionen an und geben Termin, Ort, Zeit und Thema der Pressekonferenz bekannt. Für die Pressekonferenz sollten Sie eine Erklärung verfassen, in der Sie Ihre Liste, die Kandidat*innen und Ihr Programm kurz vorstellen.

Gemeinsamer Wahlaufruf
Kurz vor dem Wahltag sollten alle relevanten Organisationen, Vereine, wichtige Multiplikator/innen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einen gemeinsamen Wahlaufruf formulieren, um nochmals auf die Bedeutung des Wahlrechts hinzuweisen und den Stellenwert des Integrationsrates/ausschusses als demokratisch gewähltes Partizipationsgremium hervorzuheben.

Aktion „Wahl-Patenschaft“
Einzelne Kandidatinnen und Kandidaten sollten bestimmte Wähler/innen intensiver betreuen und ihnen auf Wunsch z. B. einen Fahrdienst am Wahltag anbieten.

Internationale/interkulturelle Feste
Gut vorbereitete und organisierte Feste mit Musik, Folklore, mit gemeinsamem Essen und Trinken bieten einen attraktiven Rahmen, um Menschen mit internationaler Familiengeschichte nochmals zur Wahlbeteiligung zu motivieren und in lockerer Atmosphäre über ausgewählte Themen zu informieren.