Wann ist die Wahl?
Am 14. September 2025 werden in NRW die Wahlen der Integrationsräte/-ausschüsse und die Kommunalwahlen durchgeführt. Ihre Kommune gibt in einer Bekanntmachung darüber Auskunft. Bitte erkundigen Sie sich in den einschlägigen Informationsmedien wie dem Amtsblatt oder der Website Ihrer Kommune.
Wenn Sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen beantragen und einsenden. Wahlberechtigte Deutsche und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose erhalten automatisch die Wahlunterlagen zugesandt.
Was ist ein Integrationsrat?
Die kommunalen Integrationsräte und -ausschüsse sind die Fachgremien für Integrationspolitik und zugleich elementar für die politische Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte. Der Integrationsrat ist das einzige Gremium, in dem demokratisch gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter der Menschen mit internationaler Familiengeschichte sowie entsandte Ratsmitglieder sich regelmäßig, strukturiert und einander ebenbürtig über integrationspolitische Themen in der Kommune beraten. Im Mittelpunkt stehen dabei Chancengerechtigkeit, Potenzialentfaltung, Antirassismus und Integration. Die politische Arbeit im Integrationsrat lebt vom Einsatz seiner Mitglieder - direkt gewählte und von Rat entsandte - und der engagierten Begleitung der Stadtverwaltung. Der Integrationsrat befasst sich mit allen Themen der Integration, kann sich aber auch zu jedem anderen Thema äußern. Die direkt gewählten Mitglieder bringen dabei die spezifischen Perspektiven und Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und innovative neue Idee ein.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Die Integrationsräte/-ausschüsse sind die politischen Repräsentationsgremien der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Neben den direkt gewählten Vertreter*innen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Integrationsräten an einer effektiven Integrationspolitik. Als demokratisch gewählte Gremien, die integraler Bestandteil der kommunalen Politik sind, erfüllen die Integrationsräte zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für die Themen Chancengerechtigkeit und Integration in den Gemeinden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- ausländischer Staatsbürger*in ist;
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
erhalten hat; - neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt;
- als Kind ausländischer Eltern seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat;
- nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger;
- Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wer darf gewählt werden?
- Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein).
Für wie lange ist man gewählt?
Integrationsräte/-ausschüsse werden für fünf Jahre gewählt, das heißt bis zum Jahr 2030. Eine Ausnahme bilden persönliche Umstände, die es nötig machen, das Mandat niederzulegen.
Wie wird gewählt?
Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten
Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Der Landesintegrationsrat empfiehlt dringend die Bildung von Listen. Des Weiteren ist es möglich, auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mitzuwählen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.
An wen können sich mögliche Kandidat/innen für Fragen zur Wahl wenden?
- An die Geschäftsstelle des Integrationsrates vor Ort
- An die kommunale Verwaltung vor Ort
- An den Landesintegrationsrat NRW
An wen können sich Interessierte bei Fragen zur Wahlkampagne wenden?
Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 14
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 9 94 16 – 0
Telefax: 02 11 / 9 94 16 – 15
E-Mail: info(at)landesintegrationsrat.nrw*
* Bitte ersetzen Sie (at) durch @!
