Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Fragen zur Wahl

2020

Wann ist die Wahl?

Am 13. September 2020 werden in NRW die Wahlen der Integrationsräte und die Kommunalwahlen durchgeführt. Ihre Kommune gibt in einer Bekanntmachung darüber Auskunft. Bitte erkundigen Sie sich in den einschlägigen Informationsmedien wie dem Amtsblatt oder der Website Ihrer Kommune.

Wenn Sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen Sie spätestens bis zum 11.09.2020 Ihre Briefwahlunterlagen beantragen und einsenden. Wahlberechtigte Deutsche und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose erhalten automatisch die Wahlunterlagen zugesandt.

2020

Was ist ein Integrationsrat?

Die kommunalen Integrationsräte sind die Fachgremien für Integrationspolitik und zugleich elementar für die politische Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte. Der Integrationsrat ist das einzige Gremium, in dem demokratisch gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter sowie entsandte Ratsmitglieder sich regelmäßig, strukturiert und einander ebenbürtig über die Belange der Migrantinnen und Migranten in der Kommune beraten. Relevante Themen sind dabei Chancengerechtigkeit im Bereich Bildung, Arbeit und Ausbildung sowie Schutz vor Diskriminierung und Rassismus. Die politische Arbeit im Integrationsrat lebt von der Teilhabe der Migrantinnen und Migranten in der kommunalen Politik, ihrem ehrenamtlichen Engagement und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Der Integrationsrat befasst sich mit allen Themen der Integration, kann sich aber auch zu jedem anderen Thema äußern. Die Migrantenvertreterinnen und -vertreter bringen dabei die spezifischen Perspektiven und Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und innovative neue Idee ein.

 

2020

Was ist die rechtliche Grundlage?

Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Neben den gewählten Migrantenvertreter/innen gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Integrationsräten an einer effektiven Integrationspolitik. Als demokratisch gewählte Gremien, die integraler Bestandteil der kommunalen Politik sind, erfüllen die Integrationsräte zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für das Thema Integration in den Gemeinden.

2020

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind;
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
  • Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
    erhalten haben;
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben;
  • nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger;
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler.
2020

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein).
2020

Für wie lange ist man gewählt?

Integrationsräte werden für fünf Jahre gewählt, das heißt bis September 2025. Eine Ausnahme bilden persönliche Umstände, die es nötig machen, das Mandat niederzulegen.

2020

Wie wird gewählt?

Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten
Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden.  Der Landesintegrationsrat empfiehlt die Bildung von Listen. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

 

2020

An wen können sich mögliche Kandidat/innen für Fragen zur Wahl wenden?

  1.  An die Geschäftsstelle des Integrationsrates vor Ort
  2.  An die kommunale Verwaltung vor Ort
  3.  An den Landesintegrationsrat NRW
2020

An wen können sich Interessierte bei Fragen zur Wahlkampagne wenden?

Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen

Haroldstraße 14
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 9 94 16 – 0
Telefax: 02 11 / 9 94 16 – 15

E-Mail: info(at)landesintegrationsrat-nrw.de*

 

* Bitte ersetzen Sie (at) durch @!

Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen

Haroldstraße 14
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 9 94 16 – 0
Telefax: 02 11 / 9 94 16 – 15

E-Mail: info(at)landesintegrationsrat-nrw.de*

Kurzinfo zur Wahl

Auf dieser Website finden Sie Informationen rund um die Integrationsratswahlen Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020. Die Informationen auf dieser Website werden fortlaufend mit aktuellen Informationen zu den Integrationsratswahlen ergänzt. Das bewährte Gremium des Integrationsrates ist die demokratisch legitimierte Vertretung von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen. Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt mitzugestalten.

Was ist der Integrationsrat?

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt.

Wie wird gewählt?

Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten um Integrationsratswahlen erfahren Sie auch bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung.

Integration braucht viele engagierte Menschen.

Ergreifen Sie Ihre Chance! Wählen Sie Ihren Integrationsrat! Und kandidieren Sie für den Integrationsrat Ihrer Stadt!

OBEN